Teilnahmebedingungen für “Der schönste Garten der Schweiz” 2026
Die Teilnahme am Gewinnspiel und dessen Durchführung richtet sich nach folgenden Bestimmungen.
§1 Gewinnspiel
(1) Das Gewinnspiel “Der schönste Garten der Schweiz” (nachfolgend das “Gewinnspiel”) wird von Ringier AG, LandLiebe (nachfolgend auch “Gewinnspielbetreiber” benannt) durchgeführt.
(2) Beim Gewinnspiel gibt es zwei Kategorien: 1. Garten und 2. Balkon / Terrassen.
(3) Am Gewinnspiel kann per Online-Einreichung des Online-Formulars und fünf Fotos kostenlos teilgenommen werden.
§2 Teilnahmeberechtigung
(1) Soweit nicht anders vermerkt, sind alle Privatpersonen ab dem 18. Lebensjahr teilnahmeberechtigt.
(2) Um an den Gewinnspielen teilnehmen zu dürfen, ist es erforderlich, dass sämtliche Angaben zur Person der Wahrheit entsprechen.
(3) Teilnehmer müssen ihren Wohnsitz in der Schweiz haben. Teilnehmer aus dem Ausland sind nicht teilnahmeberechtigt.
(4) Mitarbeiter und deren Angehörige von Ringier AG sowie Tochtergesellschaften und der Kooperationspartner des Gewinnspiels sind vom Gewinnspiel ausgeschlossen.
§3 Ausschluss vom Gewinnspiel
(1) Bei einem Verstoss gegen die Teilnahmebedingungen behält sich der Gewinnspielbetreiber das Recht vor, die entsprechenden Personen vom Gewinnspiel auszuschliessen.
(2) Alle Personen, die sich unerlaubter Hilfsmittel bedienen oder sich anderweitig durch Manipulation Vorteile verschaffen, werden von der Teilnahme ausgeschlossen. Es können in diesen Fällen auch nachträglich Gewinne aberkannt und zurückgefordert werden.
Als Manipulation gilt insbesondere die Einreichung von Bildmaterial, das entgegen § 4 (11) mittels Künstlicher Intelligenz (KI) erstellt oder bearbeitet wurde.
§4 Durchführung und Abwicklung des Gewinnspiels
(1) Die technische Durchführung des Gewinnspiels obliegt dem Gewinnspielbetreiber. Eine Fachjury wählt pro Kategorie die Top 3 Einsendungen aus. In einem Public Voting vom 3. - 20. September 2026 wird dann am 26. November von diesen Top 3 Einsendungen pro Kategorie ein/eine Hauptgewinner:in gekürt.
(3) Der Einsendeschluss für die Teilnahme ist der 15. Juni 2026. Zur Überprüfung der Einhaltung des Einsendeschlusses dient jeweils der elektronisch protokollierte Eingang der Online-Einreichung.
(3) Die Lieferbedingungen der Gewinne werden vom Gewinnspielbetreiber festgelegt und in der Ausschreibung des Gewinnspiels bekanntgegeben.
(4) Die Gewinner werden vom Gewinnspielbetreiber benachrichtigt.
(5) Der Gewinnspielbetreiber behält sich das Recht vor, den Namen, Nickname (je nach Gewinnspiel), Wohnort, eingesendetes Bildmaterial bzw. Icon und das Alter der Gewinner namentlich und bildlich im Internet, Printmedien, TV oder auf Social Media Kanälen von Ringier AG (insbesondere Schweizer LandLiebe) sowie von den Kooperationspartnern zu veröffentlichen. Der/die Gewinner:in erklärt sich mit dieser Form der Veröffentlichung ausdrücklich einverstanden und gewährleistet gegenüber dem Gewinnspielbetreiber, dass er/sie alle Rechte an den von ihm/ihr hochgeladenen Bildmaterial bzw. Icon besitzt (siehe dazu auch § 11)
(6) Der Gewinnspielbetreiber ist berechtigt, die erforderlichen Daten der Gewinner an Dienstleister zu übermitteln, welche für die Auslieferung des Gewinns erforderlich sind.
(7) Alle Bargeldgewinne werden dem Gewinner per Banküberweisung zugestellt. Mit der Überweisung des Bargeldgewinns wird der Gewinnspielbetreiber von seiner Leistungspflicht befreit. Kann eine Auszahlung, aus Gründen die nicht vom Gewinnspielbetreiber zu vertreten sind, nicht erfolgen, verfällt der Gewinn sowie auch alle Ansprüche gegen den Gewinnspielbetreiber.
(8) Barauszahlungen oder Ersatz der Gewinne sind nicht möglich. Ein Gewinnanspruch ist nicht auf eine andere Person übertragbar. Bei Absage von Veranstaltungen oder Firmenliquidationen verfallen die Gewinne ohne Anspruch.
(9) Der Gewinn verfällt, wenn sich die Gewinnerin bzw. der Gewinner nicht innert nützlicher Frist (maximal 72 Stunden) nach der Gewinnbenachrichtigung meldet oder innerhalb dieser Frist nicht erreicht werden kann. In beiden Fällen kann eine Ersatzgewinnerin bzw. ein Ersatzgewinner festgelegt werden.
(10) Die Preise sind persönlich und der Gewinnspielbetreiber behält sich vor, bei Verdacht auf Zuwiderhandlung die betreffenden Gewinner:innen abzumahnen, und die Preise verlieren ihre Gültigkeit. Des Weiteren behält sich der Gewinnspielbetreiber vor, die betreffenden Personen zukünftig von der Teilnahme bei weiteren Gewinnspielen von Ringier AG auszuschliessen.
(11) Mit der Teilnahme am Wettbewerb und dem Hochladen von Bildmaterial (Fotos des Gartens/Balkons) räumt der/die Teilnehmer:in Ringier AG sowie den Medienmarken von Ringier AG (insbesondere Schweizer LandLiebe) unentgeltlich das zeitlich, räumlich und inhaltlich unbeschränkte Recht ein, die eingereichten Bilder und Texte für die redaktionelle Berichterstattung sowie für Werbezwecke im Zusammenhang mit dem Gewinnspiel "Der schönste Garten der Schweiz" zu nutzen. Dies umfasst insbesondere:
- Die Veröffentlichung in Printmedien (z. B. Reportagen in der Schweizer LandLiebe).
- Die Nutzung auf digitalen Kanälen (Website, Microsite, Newsletter).
- Die Verwendung auf Social-Media-Plattformen (z. B. Instagram, Facebook).
Der/die Teilnehmer:in garantiert ausdrücklich, dass er/sie über alle Rechte an den eingereichten Bildern verfügt, dass diese nicht gegen Rechte Dritter (insbesondere Urheberrechte oder Persönlichkeitsrechte) verstossen und dass etwaige auf den Bildern erkennbare Personen mit der Veröffentlichung einverstanden sind. Der Teilnehmer stellt die Ringier AG von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die aufgrund einer Verletzung dieser Garantien geltend gemacht werden könnten.
Darüber hinaus garantiert der/die Teilnehmer:in, dass es sich bei den eingereichten Aufnahmen um authentische Fotografien handelt, die weder vollständig noch teilweise mittels Künstlicher Intelligenz (KI) generiert, manipuliert oder unter Verwendung von KI-Werkzeugen (z. B. Generative Fill) inhaltlich verändert oder optimiert wurden.
(12) Bei Bargewinnen und Wertgutscheinen ab CHF 1‘101.- zieht der Gewinnspielbetreiber 35% des Gewinns (Verrechnungssteuer) vor Überweisung an den/die Gewinner:in ab. Der/die Gewinner:in erhält vom Gewinnspielbetreiber eine Bestätigung zur Rückforderung der Verrechnungssteuer, welche der persönlichen Steuererklärung beigelegt werden muss. Der/die Gewinner:in ist verpflichtet, Gewinne ab CHF 1‘101.- in seiner persönlichen Steuererklärung zu deklarieren.
(13) Bei Naturalgewinnen (wie Sachgutscheine, E-Bikes etc.) ab CHF 1‘101.- muss der/die Gewinner:in dem Gewinnspielbetreiber eine Wohnsitzbestätigung zusenden, welche er auf eigene Kosten bei der zuständigen Amtsstelle einholen muss. Vor Zusendung der Wohnsitzbestätigung kann der Preis dem/ der Gewinner:in nicht ausgehändigt werden. Wird die Wohnsitzbestätigung nicht innert Frist (maximal innert 10 Arbeitstagen) vorgelegt, verfällt der Gewinn ohne Ersatzanspruch. Der/die Gewinner:in ist verpflichtet, Naturalgewinne ab CHF 1‘101.- in seiner persönlichen Steuererklärung zu deklarieren.
§5 Vorzeitige Beendigung des Gewinnspiels
Der Gewinnspielbetreiber behält sich das Recht vor, jedes Gewinnspiel zu jedem Zeitpunkt und ohne jegliche Vorankündigung abzubrechen oder zu beenden. Von diesem Recht macht der Gewinnspielbetreiber insbesondere dann Gebrauch, wenn aus technischen oder rechtlichen Gründen eine ordnungsgemässe Durchführung der Gewinnspiele nicht mehr gewährleistet werden kann. Sofern eine derartige Beendigung des Gewinnspiels durch das Verhalten eines Teilnehmers verursacht wurde, kann der Gewinnspielbetreiber von dieser Person verlangen, den dem Gewinnspielbetreiber entstandenen Schaden zu ersetzen.
§6 Datenschutz
(1) Verantwortlicher im Sinne des Datenschutzgesetzes für die im Rahmen des Gewinnspiels erhobenen Personendaten ist der Gewinnspielbetreiber. Es gelten vollumfänglich die allgemeinen Datenschutzbestimmungen der Ringier AG, insbesondere die Bestimmungen unter Ziffer 4.c (Wettbewerb, Gewinnspiel, Verlosung, Kreuzworträtsel, Ringier Initiative), welche hiermit zum integralen Bestandteil dieser Teilnahmebedingungen erklärt werden.Weiterführende Informationen zum Umgang mit Ihren Personendaten sowie Ihren Rechten sind unter dem genannten Link abrufbar.
(2) Der/die Teilnehmer:in «registriert» sich automatisch für ein Gewinnspiel, indem er/sie bei Teilnahme per SMS seine Mobilnummer, bei Teilnahme per Telefon seine Telefonnummer, oder bei Gratisteilnahme die erforderlichen Daten preisgibt. Der/die Teilnehmer:in erklärt sich durch diese Registrierung damit einverstanden, dass der Gewinnspielbetreiber alle Daten grundsätzlich für die Dauer des Gewinnspiels und über diesen Zeitraum hinaus speichert.
(3) Mit der Teilnahme am Gewinnspiel erklärt sich der/die Teilnehmer:in damit einverstanden, dass seine/ihre Personendaten durch die Gewinnspielbetreiberin sowie dessen Tochtergesellschaften für die Zustellung von Werbenachrichten (per Post, Telefon, E-Mail oder SMS) verwendet werden können. Der/die Teilnehmer:in kann der Gewinnspielbetreiber jederzeit mitteilen, wenn er/sie die Bearbeitung und Weitergabe zu diesen Zwecken nicht möchte: Datenschutzbestimmungen Ringier AG.
Mit der Teilnahme am Gewinnspiel stimmt der/die Teilnehmer:in zu, dass ihm/ihr der Gewinnspielbetreiber sowie die Medienmarken von Ringier AG Informationen zu Angeboten und anderen Wettbewerben per E-Mail oder SMS zustellen. Der/die Teilnehmer:in kann sich jederzeit aus dem Verteiler wieder austragen. Erfolgt ein Widerruf der Datenbearbeitung vor der vollständigen Abwicklung des Gewinnspiels, kann dies zum Ausschluss von der Teilnahme sowie zum Verlust etwaiger Gewinnansprüche führen, sofern die Daten zur Durchführung zwingend erforderlich sind.
(4) Der/die Teilnehmer:in willigt hiermit ausdrücklich ein, dass im Rahmen eines Gewinnspiel sein/ihr Name, Nickname, Wohnort, das von ihm/ihr hochgeladene Bildmaterial bzw. Icon und sein/ihr Alter gemäss § 4 (5) publiziert werden können.
(5) Bezüglich OneLog finden zusätzlich die Datenschutzbestimmungen von OneLog Anwendung.
§7 Haftung
(1) Der Gewinnspielbetreiber wird mit Aushändigung resp. der Postaufgabe des Gewinns an den/die Gewinner:in von allen Verpflichtungen frei. Der Gewinnspielbetreiber haftet nicht für Verluste, Verspätungen oder Beschädigungen, welche dem Gewinn auf dem Post- oder Transportweg zukommen und welche durch Umstände herbeigeführt werden, welche ausserhalb seines Verantwortungsbereich liegen. Der Gewinnspielbetreiber haftet nicht für Rechts- und/oder Sachmängel des Gewinns.
(2) Die Bekanntgabe der Gewinner erfolgt ohne Gewähr.
(3) Es wird keine Haftung übernommen für verlorene, beschädigte, fehlgeleitete, falsche oder verspätete Teilnahmeeintragungen, sowie für etwaige technische Schwierigkeiten, die das Endresultat des Gewinnspiels oder die Teilnahme beeinflussen könnte.
§8 Zusätzliche Bestimmungen für Gewinnspiele über Meta und LinkedIn
(1) Bei Gewinnspielen über bspw. die Meta-Plattformen Facebook und Instagram oder über LinkedIn (nachfolgend je “Plattform”) steht das jeweilige Gewinnspiel in keiner Verbindung zur jeweiligen Plattform und wird in keiner Weise von der jeweiligen Plattform gesponsert, unterstützt oder organisiert. Sämtliche Fragen, Kommentare oder Beschwerden zum Gewinnspiel sind an den Gewinnspielbetreiber zu richten. Der Gewinnspielbetreiber stellt die jeweilige Plattform von Ansprüchen Dritter im Zusammenhang mit dem Gewinnspiel / der Verlosung frei.
(2) Preise, Teilnahmeregeln und Teilnahmeschluss werden im jeweiligen Post oder auf der Landingpage erklärt. Die Gewinner werden per E-Mail kontaktiert und gebeten, ihre Kontaktdaten per E-Mail (falls noch nicht vorhanden) an den Gewinnspielbetreiber zu senden.
§9 Sonstiges
(1) Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
(2) Es wird keine Korrespondenz geführt.
(3) Alle im Zusammenhang mit dem Gewinn eines Preises verbundenen Kosten, Steuern und Gebühren trägt der/die Gewinner:in.
(4) Die Teilnahmebedingungen unterliegen ausschliesslich dem Schweizer Recht.
(5) Sollten einzelne Bestimmungen der Teilnahmebedingungen ungültig sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Teilnahmebedingungen davon unberührt.
(6) Die Teilnahmebedingungen können jederzeit vom Gewinnspielbetreiber ohne gesonderte Benachrichtigung geändert werden.
Datum: 23. Feb 2026
Kontakt
Ringier AG
Schweizer LandLiebe
«Gewinnspiele»
Dufourstrasse 23
CH-8008 Zürich
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